Aktuelle Informationen zur Durchführung von Lollitests

Cedric Rüppel • 12. Mai 2021

Wechselunterricht und Lollitests

Liebe Eltern, die Inzidenzwerte sinken (Stand OBK heute: 174.5) und sobald das MAGS in Absprache mit dem PKI grünes Licht gibt, starten wir in den Wechselunterricht:

Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag
A (Test) B (Test) A (Test) B (Test) A
B (Test) A (Test) B (Test) A (Test) B


  • Die Rückkehr in den Wechselunterricht erfolgt nach § 1 Absatz 14 der Coronabetreuungsverordnung immer montags und somit zu Beginn einer neuen Woche.
  • Sonderregelung für die Pfingstwoche: Für die Woche nach Pfingsten gilt dabei folgende Besonderheit: sollten die Inzidenzwerte in der Vorwoche (20. Kalenderwoche einschließlich Samstag) eine Rückkehr zum Wechselunterricht in der Folgewoche zulassen, erfolgt diese wegen des Feier- und des Ferientages ausnahmsweise am Mittwoch, 26. Mai 2021, als erstem Schultag nach den Ferien. Sofern die gesetzlichen Regeln einen Wegfall der Einschränkungen erst wieder am Donnerstag zuließen, bliebe es bei der montäglichen Rückkehr zum Wechselunterricht erst am 31. Mai 2021. Selbstverständlich wäre dann vom 26. bis zum 28. Mai 2021 Distanzunterricht zu erteilen.


Die Kinder werden 2 mal wöchentlich getestet. Infos zu den Tests erhalten Sie hier: https://www.synlab.de/human/coronavirus/fuer-unternehmen-einrichtungen/lolli-pcr-test/nrw

Es gibt einen Film für die Kinder: https://youtu.be/YHI_YJ21qbM und die Eltern: https://youtu.be/VqQetLYX2iE

 

Gegen Abend (oder am sehr frühen Morgen) erhalte ich Nachricht über den Ausgang der Tests. Ist ein Pool positiv, rufe ich oder der Klassenlehrer/ die Klassenlehrerin an und Sie müssen das Einzelröhrchen, das Ihr Kind am ersten Tag erhält, einsetzen. In dem Film wird alles erklärt. Wichtig ist, dass Sie bis 8.30 Uhr die Einzelprobe in die Schule bringen. Von der Schule aus werden alle Einzelproben aus der positiv getesteten Gruppe erneut in das Labor gebracht und dort ausgewertet. Bitte behalten Sie Ihr Kind zuhause, bis Sie weitere Informationen / Anweisungen durch die Schule und / oder die zuständige Behörde (z. B. das Gesundheitsamt) erhalten.

 

An dieser Stelle sei bereits darauf hingewiesen, dass bei auftretenden Schwierigkeiten (z. B. die fehlende / verspätete Abgabe des Einzeltupfers; bei einer fehlenden Identifizierung des infizierten Kindes; bei beschädigten Einzeltupfern; bei falscher Anwendung des Tests) in dieser Nachtestung Sie als Eltern verpflichtet sind, auf Ihren Haus- oder Kinderarzt zuzugehen, damit diese alle dann notwendigen Schritte (u. a. PCR-Test veranlassen, Kontaktpersonen feststellen) einleiten kann. Die Teilnahme am Präsenzunterricht oder an Betreuungsangeboten der Schule ist unter diesen Voraussetzungen erst wieder nach Vorlage eines negativen PCR-Tests möglich.

 

Dieser Test wird uns noch eine Weile begleiten, bewahren Sie das Einzelröhrchen gut auf.


In der Hoffnung, dass es bald wieder losgeht, verbleibe ich

mit liebem Gruß

Jutta Felderhoff

 


Den Elternbrief können Sie auch hier herunterladen:

Elternbrief 14
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