Distanzunterricht vom 12.04. - 16.04. & Testpflicht
!!AKTUALISIERUNG!!
(Stand 12.04.2021)
Neue Coronaverordnung vom 12.04.2
Der Besuch der Schule ist durch die neue Coronaverordnung vom 12.04.21 an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt.
Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.
Mit der neuen Coronaverordnung vom 12.04.21 ist die Widerspruchseingabe nicht mehr möglich.
Montags und mittwochs müssen die Tests der Schule vorliegen, andernfalls wechselt ein Kind in den Distanzunterricht.
!!AKTUALISIERUNG!!
(Stand 09.04.2021)
Distanzunterricht vom 12.04. - 16.04. und Testpflicht
Liebe Eltern,
so schnell kann`s gehen…; was gestern war, ist heute hinfällig…
Die erste Woche nach den Osterferien ist wieder
Distanzunterricht.
Wer eine Notbetreuung benötigt, muss einen neuen Antrag stellen, der über den Klassenlehrer/ der Klassenlehrerin verschickt wurde oder hier heruntergeladen werden kann. Damit ausreichend Aufsichtspersonen bereit gestellt werden können, bittet die Schulleitung um schnellstmögliche Rückmeldung über die Schuladresse
ggsstadt-radevormwald@t-online.de .
Das Ministerium hat eine
grundsätzliche Testpflicht festgelegt. Das bedeutet zweimal wöchentlich Tests für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weiteres Personal an den Schulen…
Der Besuch der Schule wird damit an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt. Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, auch nicht an der Teilnahme der Notgruppe! (siehe auch:
https://www.schulministerium.nrw/ministerium/schulverwaltung/schulmail-archiv/08042021-informationen-zum-schulbetrieb-nrw)
Stand: 07.04.2021
(Voraussichtlicher) Schulbeginn nach den Osterferien und Informationen zu Selbsttests in der Schule
wir hoffen Sie und die Kinder konnten die Osterferien bisher gemeinsam nutzen, um etwas Kraft zu tanken und Zeit für schöne Dinge zu finden.
Es gibt Informationen vom Ministerium, wie es nach den Osterferien weitergehen soll. Sicherlich hat Sie das Thema und die allgemein unübersichtliche Lage begleitet und Sie haben wie wir, versucht den Medien zu entnehmen, was wohl als nächstes passieren könnte.
- Stand jetzt sollen die Schulen nach ab dem 12.04.2021 öffnen.
- Wir werden wieder im Wechsel Präsenz- und Distanzlernen durchführen. Gruppe A startet (12.04. - 16.04.). Gruppe B folgt (19.04. - 23.04.).
- Wir müssen zwei mal pro Präsenzwoche als Klasse Selbsttests durchführen. Die Kinder testen sich selbst.
Dazu benutzen wir Tests der Firma SIEMENS Healthcare: Hier finden Sie Infos ((Video-)Anleitung, Fragen und Antworten): https://www.clinitest.siemens-healthineers.com/ - Nach den Osterferien startet Klasse 1 den Englischunterricht.




