!!AKTUALISIERUNG!!
(Stand 12.04.2021)
Der Besuch der Schule ist durch die neue Coronaverordnung vom 12.04.21 an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt.
Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.
Mit der neuen Coronaverordnung vom 12.04.21 ist die Widerspruchseingabe nicht mehr möglich.
Montags und mittwochs müssen die Tests der Schule vorliegen, andernfalls wechselt ein Kind in den Distanzunterricht.
!!AKTUALISIERUNG!!
(Stand 09.04.2021)
Liebe Eltern,
so schnell kann`s gehen…; was gestern war, ist heute hinfällig…
Die erste Woche nach den Osterferien ist wieder
Distanzunterricht.
Wer eine Notbetreuung benötigt, muss einen neuen Antrag stellen, der über den Klassenlehrer/ der Klassenlehrerin verschickt wurde oder hier heruntergeladen werden kann. Damit ausreichend Aufsichtspersonen bereit gestellt werden können, bittet die Schulleitung um schnellstmögliche Rückmeldung über die Schuladresse
ggsstadt-radevormwald@t-online.de .
Das Ministerium hat eine
grundsätzliche Testpflicht festgelegt. Das bedeutet zweimal wöchentlich Tests für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weiteres Personal an den Schulen…
Der Besuch der Schule wird damit an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt. Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, auch nicht an der Teilnahme der Notgruppe! (siehe auch:
https://www.schulministerium.nrw/ministerium/schulverwaltung/schulmail-archiv/08042021-informationen-zum-schulbetrieb-nrw)