Geändertes Testverfahren ab 28.02.2022

Cedric Rüppel • 17. Februar 2022

Informationen vom MSB zur Veränderung des Testverfahrens



Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit:

Das über viele Monate an den Grundschulen erfolgreich umgesetzte Lolli-Test-Verfahren musste mit den steigenden Infektionszahlen in der Gesamtbevölkerung Ende Januar verändert werden. Diese Veränderung war anlässlich der Priorisierung in der Test-Auswertung in Folge der neuen Bundestestverordnung sowie von Engpässen bei den auswertenden Laboren in einigen Regionen unausweichlich. Aufgrund der Situation in den Laboren kann nach wie vor nicht verlässlich garantiert werden, dass eine Auflösung positiver PCR-Pooltests zeitnah erfolgt, daher wird das Testverfahren verändert. Begleitend dazu hat das Ministerium für Schule und Bildung für die Grundschulen in der aktuellen Lage der Pandemie ein Entlastungs- und Unterstützungspaket geschnürt. Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer: „Die Pandemie ist für die Schulen, die Lehrkräfte, aber vor allen Dingen auch für die Schülerinnen und Schüler und ihre Eltern eine große Herausforderung seit nunmehr fast zwei Jahren. Im gestrigen Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz mit dem Bundeskanzler werden Kinder und Jugendliche explizit genannt und die Notwendigkeit betont, sämtliche Anstrengungen zu unternehmen, die Folgen der Pandemie abzumildern. Nordrhein-Westfalen nimmt diesen Beschluss sehr ernst und setzt erste Maßnahmen auch in den Schulen um. Dazu werden die Testpflicht und das bisherige Testverfahren in den Schulen zur Reduzierung von Unsicherheiten sowie zur Erleichterung aller Beteiligten angepasst. Speziell für die Grundschulen wurde begleitend dazu ein Entlastungs- und Unterstützungspaket geschnürt, da hier die Belastungen der Corona-Pandemie besonders groß und spürbar sind, weil unsere Jüngsten besonders viel Begleitung und Fürsorge benötigen.“

Mit Wirkung zum 28. Februar 2022 wird es Veränderungen bei der Testpflicht und beim Testverfahren für Schülerinnen und Schüler geben. Zudem wurde ein Entlastungs- und Unterstützungspaket für die Grundschulen geschnürt:


1. Aufhebung der Testpflicht für immunisierte Personen

Weiterhin gilt, dass am Unterricht sowie an allen anderen schulischen und außerschulischen Nutzungen in Schulgebäuden nur immunisierte oder getestete Personen (3G-Regelung) teilnehmen dürfen. Ab dem 28. Februar 2022 wird die Testpflicht an allen Schulen, die für immunisierte Personen (also geimpfte oder genesene Personen, dazu zählen Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weitere an Schule Beschäftigte), die aufgrund der Omikron-Welle zum Jahresbeginn eingeführt wurde, wieder aufgehoben. Getestet werden müssen künftig wie in anderen Lebensbereichen auch lediglich diejenigen, die über keinen vollständigen Impfschutz verfügen bzw. nicht genesen sind. Dennoch können auch immunisierte Personen weiterhin freiwillig an den Schultestungen teilnehmen, sofern sie dies wünschen.


2. Verändertes Testverfahren in den Schulen

Das Testverfahren in den Schulen in Nordrhein-Westfalen wird künftig mit Ausnahme der Förderschulen vollständig mit Antigen-Selbsttests durchgeführt: Bei den weiterführenden Schulen bleibt es beim bestehenden Testsystem mit dreimal wöchentlich stattfindenden Antigen-Selbsttests, die in den Schulen vor dem Unterricht durch die Schülerinnen und Schüler selbstständig durchgeführt werden. Für alle Förderschulen, unabhängig von ihrem Förderschwerpunkt, bleibt aufgrund der strukturell höheren Vulnerabilität dieser Schülergruppe das bestehende „Lolli“-PCR-Testsystem in seiner jetzigen Form erhalten.

Nach einer Übergangszeit kommen ab dem 28. Februar 2022 für die Schülerinnen und Schüler der Grundschulen dreimal wöchentlich Antigen-Selbsttests zur Anwendung. Die Testungen auf das Coronavirus finden zur Erleichterung für die Familien und zur Entlastung der Grundschulen nicht in den Schulen statt, sondern zuhause, da es gerade jüngeren Kindern mit Unterstützung der Eltern im häuslichen Umfeld einfacher fällt, die Tests ordnungsgemäß durchzuführen. Die hierfür notwendigen Tests erhalten die Eltern bzw. die Kinder über die Schulen.

Die Schnelltests können zuhause in Ruhe vor dem Gang zur Schule oder schon am Vorabend durchgeführt werden. Die Eltern versichern einmalig schriftlich mit einer Bescheinigung, an dem Testverfahren teilzunehmen und die Tests mit ihren Kindern zuhause durchzuführen.

In begründeten Fällen, bspw. wenn Kinder Symptome aufweisen oder Lehrkräfte davon Kenntnis erhalten, dass Schülerinnen und Schüler die dreimaligen Antigen-Schnelltests nicht oder nur unzureichend durchgeführt haben, können in den Schulen einzelne Kinder verpflichtend nachgetestet werden.

Abweichend von dem beschriebenen Regelfall kann die Schulkonferenz für einzelne oder alle Jahrgangsstufen beschließen, dass die Testungen – wie in den weiterführenden Schulen seit langem praktiziert – vor Unterrichtsbeginn in den Grundschulen durchgeführt werden. Diese Regelung gilt nur im Rahmen der bestehenden Testpflicht und nur für nicht immunisierte Schülerinnen und Schüler.

Die Schulen in Nordrhein-Westfalen werden auch mit den Veränderungen des strengen Testverfahrens weiterhin engmaschig überwacht. Das Testen bietet allen Beteiligten die Sicherheit, dass mit den Antigen-Schnelltests die Schülerinnen und Schüler direkt identifiziert werden können, die sich mit Corona infiziert haben und zum Testzeitpunkt ansteckend sind. Die Testpflicht für Immunisierte und die zusätzlichen Pooltestungen an den Grundschulen werden abgeschafft. Außerdem werden die Antigen-Schnelltests in den Grundschulen künftig zuhause zusammen mit den Eltern durchgeführt, was dazu führt, dass die Testergebnisse nicht erst am Morgen nach den Testungen in den Schulen vorliegen. Dadurch können die Eltern bei einem positiven Testergebnis rechtzeitig in gewohnter Umgebung unterstützen und weitere notwendige Maßnahmen in die Wege leiten. Jede Phase der Corona-Pandemie verlangt ihre eigenen Beschlüsse und spezifischen Vorkehrungen zu den Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen. Die Landesregierung setzt mit dem Testverfahren auch verstärkt auf die Eigenverantwortung der Eltern, ihre Kooperation und Mitwirkung, damit der Präsenzunterricht für ihre Kinder weiter gesichert und die Unterrichtszeit entlastet werden kann“, so Gebauer.


3. Entlastungs- und Unterstützungspaket

Das Ministerium für Schule und Bildung wird die Grundschulen in Nordrhein-Westfalen weiter unterstützen und entlasten. Die Landesregierung nimmt die Meldungen aus den Grundschulen sehr ernst und hat daher weitere Maßnahmen beschlossen, um die Grundschulen wirksam zu unterstützen. Für die Entlastungs- und Unterstützungsmaßnahmen, die das Ministerium für Schule und Bildung beschlossen hat, sind rund 9,5 Millionen Euro vorgesehen. Das Maßnahmenpaket umfasst eine ganze Reihe von Maßnahmen, u.a. folgende Punkte:

  • Die Schulleitungen erhalten Supervisions- und Coachingangebote, die das Ministerium für Schule und Bildung in Zusammenarbeit mit der Schulpsychologie entwickelt.
  • Die Schulen können die für das Frühjahr 2022 geplanten Vergleichsarbeiten in Klasse 3 auf den Schuljahresbeginn 2022/23 verschieben.
  • Das Helferprogramm für die Ganztags- und Betreuungsangebote wird noch einmal durch eine Ergänzungspauschale verstärkt.


Dazu erklärte Schul- und Bildungsministerin Gebauer: „Die Landesregierung hat seit Regierungsantritt ein besonderes Augenmerk auf die Grundschule gelegt. Mit dem Masterplan Grundschule haben wir ein umfassendes Programm gestartet, um diese wichtige Schulform langfristig zu stärken. Ich weiß, dass die Pandemie unseren Grundschulen im Moment alles abverlangt. Ich danke daher allen Schulleitungen, Lehrkräften und allen anderen Personen, die an unseren Schulen arbeiten, sehr für Ihr großes Engagement. Unsere Unterstützungsmaßnahmen und das erleichterte Testverfahren sollen in dieser anstrengenden Zeit ein wichtiger und wirksamer Beitrag zur Entlastung sein.“



Quelle: Seite des Ministeriums: https://www.schulministerium.nrw/presse/pressemitteilungen/veraendertes-testverfahren-den-grund-und-primusschulen-sowie-entlastungs


Den vollständigen Elternbrief von Frau Gebauer können Sie hier herunterladen: Brief vom 17.02.2022

11. Februar 2025
9. Februar 2025
Die 4er - Klassen haben im Sachunterricht Versuche zur Elektrizität durchgeführt. So wurden zum Beispiel eigene Stromkreise hergestellt, die Leitfähigkeit verschiedener Materialien untersucht und Zeichnungen von Schaltkreisen angefertigt.
7. Februar 2025
Von Löffeln über Holzspulen, zu Steckwürfeln und schließlich zum Messband… Die Kinder des zweiten Jahrgangs lernten mit der TuWas! Einheit „Messen und vergleichen“ einiges über Messtechnik und Vor-und Nachteile verschiedenster Messeinheiten. Dabei hatten sie viel Freude und Motivation beim Experimentieren und Forschen.
7. Februar 2025
Die Kinder des zweiten Jahrgangs durften vom 20.-22.01.25 am Projekt „Mut tut gut“ teilnehmen. Vier Stunden täglich lernten Sie einiges über Gefühle, Grenzen und Geheimnisse. Trainerinnen und Trainer schafften es, wichtige Themen auf spielerische Art zu vermitteln und am Ende wussten es alle: Mut tut gut!!! Bezuschusst wird das Programm zum Teil vom Förderverein und zum Teil durch eine Spende der Kreissparkasse Köln, so dass für jedes Kind nur noch ein Betrag von 4€ eingesammelt werden musste. Wir danken dafür ganz herzlich unserem Förderverein und der KSK Köln!
16. Januar 2025
Liebe Schulfamilie, wir wünschen Ihnen und Ihren Familien ein frohes und gesundes neues Jahr! Möge 2025 ein Jahr voller Freude, Erfolg und schöner Momente für Sie und Ihre Kinder werden. Wir freuen uns darauf, auch in diesem Jahr gemeinsam mit Ihnen die Entwicklung Ihrer Kinder zu unterstützen und zusammen weiterzuwachsen. Ihr Team der GGS Stadt
8. Januar 2025
Heute ging es für alle Klassen ins Bürgerhaus. Dort saßen wir alle fasziniert im Publikum, beobachteten Schauspieler, Bühnenbild und vieles mehr. Aufgeregt versuchten wir den Fall mit den "Drei ???" zu lösen. Mit viel Applaus bedankten wir uns. In der Schule sprachen wir noch lange von den vielen besonderen Eindrücken.
21. Dezember 2024
17. Dezember 2024
Ein großes Dankeschön an den 4. Jahrgang für die abwechslungsreiche und schöne Adventsfeier mit Gedicht, Liedern, Tanz und dem überraschenden Besuch des Weihnachtsmanns. Viel Applaus bekam auch Alya (Kl. 1c) für ihren Auftritt mit der Geige).
17. Dezember 2024
"Habt ihr schon einmal 'nen Chor wie unsern gehört? Wenn nicht, dann wird es höchste Zeit!" Am Sonntag den 15.12.2024 fand das große Musikschulkonzert im Bürgerhaus statt. Unser Schulchor trat mit 3 Liedern auf. Ca. 30 Kinder der 3. und 4. Klassen sangen den "Chorklassenhit", das Adventslied "Singen wir im Schein der Kerzen" und das traditionelle Lied "Lasst uns froh und munter sein". Mit klopfendem Herzen betraten die Kinder (und Frau Evers) die Bühne, sangen mit einem großen Strahlen textsicher und sogar mehrstimmig und verließen glücklich unter großem Beifall die Bühne nach den drei Liedern. Das war ein besonderes Erlebnis! Liebe Chorkinder, ihr wart großartig und könnt so stolz auf euch sein!
17. Dezember 2024
Weitere Beiträge
Share by: